Wenn in Ihrem Arbeitsalltag KI-Tools genutzt werden, also ChatGPT, Copilot oder KI-Funktionen in Software, die Sie ohnehin einsetzen, dann gilt Artikel 4 für Sie.
Die KI-Verordnung gilt in der gesamten Europäischen Union: für Unternehmen und Behörden mit Sitz in der EU, die KI einsetzen, ebenso wie für Anbieter und Betreiber aus Drittländern, deren KI-Systeme oder deren Ergebnisse in der EU genutzt werden.
Quelle: Art. 2 Verordnung (EU) 2024/1689 (Anwendungsbereich)
Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, muss sicherstellen, dass alle Personen, die damit arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Seit dem 29. Juli 2026 setzt das deutsche Durchführungsgesetz diese Pflicht durch, mit benannten Aufsichtsbehörden.
Zentrale Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie ist Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle, überall dort, wo keine andere Fachbehörde zuständig ist. Quelle: KI-MIG, in Kraft seit 29. Juli 2026.
Die Pflicht gilt seit Februar 2025. Eine Schonzeit gibt es nicht.
Das Gesetz schreibt weder Dauer noch Form der Schulung vor. Wie geschult wird, entscheiden Sie.
Im Prüfungsfall zählt nicht, dass geschult wurde, sondern dass Sie es belegen können.
Ein bestimmtes Niveau verlangt die Verordnung nicht. Belegen müssen Sie trotzdem, dass Sie etwas getan haben. Der Kompetenznachweis ist dieser Beleg, auf den Namen, nach bestandener Prüfung.
Aus Unsicherheit im Umgang mit KI wird eine belegbare Kompetenz, die im Arbeitsalltag trägt. Vier Fähigkeiten, die jede geschulte Person mitnimmt.
Beurteilen, welche Aufgaben KI übernehmen darf, wo eine Person gegenprüfen muss und wo KI nichts zu suchen hat.
Erkennen, welche Informationen in ein KI-Tool dürfen und welche das Haus nie verlassen. Vor dem Einfügen, nicht danach.
Falsche Ergebnisse, verzerrte Vorschläge und rechtliche Fallstricke bemerken, bevor daraus ein Schaden wird.
KI im Tagesgeschäft souverän einsetzen, statt sie aus Unsicherheit zu meiden oder unkontrolliert zu nutzen.
Am Ende des KI-Führerscheins Stufe 1 legt jede Person eine Prüfung ab. Wer besteht, erhält seinen persönlichen Nachweis, ausgestellt auf den Namen.
Wir schulen Unternehmen, Kommunen und Gemeinden. Stufe 1 gilt für alle, die im Betrieb KI einsetzen. Stufe 2 richtet sich an alle, die KI selbst bauen oder in sensiblen Bereichen einsetzen. Wer darüber hinaus eine Daten-Governance aufbauen will, bekommt das von uns als Beratung, nicht als Kurs.
Vier Stunden, in denen aus alltäglicher KI-Nutzung nachweisbare Kompetenz wird. Am Ende steht eine Prüfung, danach der Nachweis.
Am Ende: Prüfung und Kompetenznachweis auf den Namen, als Beleg für Ihre Maßnahmen nach Artikel 4.
Für alle, die KI selbst bauen oder in sensiblen Bereichen einsetzen. Risiken bewerten, mindern und dokumentieren.
Am Ende: Prüfung mit Besprechung und ein Dossier mit Schulungsinhalten, Prüfungsfragen und Antworten für jede Person.
Wir bauen Ihre Daten-Governance auf, bis Ihr Team sie allein weiterführt. Kein Kurs, sondern Umsetzung im Unternehmen.
Preise netto pro Person zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Buchung offener Schulungstermine gelten die AGB für Schulungen. Beratung und Governance vereinbaren wir individuell im Angebot.
Derzeit sind keine offenen Termine ausgeschrieben. Fragen Sie einen Firmentermin an.
Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein bestimmtes Niveau. Der KI-Führerschein ist eine solche Maßnahme. Nach bestandener Prüfung belegt der Kompetenznachweis auf den Namen, was Sie getan haben.
Kommen neue Personen dazu oder setzen Sie neue KI-Systeme ein, gilt die Pflicht für diese ebenfalls. Wir schulen dann nach.