Artikel 4 EU-KI-Verordnung

Ihr Team nutzt KI.
Ist es dafür geschult?

Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung Sie, die KI-Kompetenz Ihres Teams zu fördern. Wir schulen Ihr Team, prüfen sein Wissen und stellen den Kompetenznachweis aus.

Zu den Terminen
Der KI-Führerschein Stufe 1 auf einen Blick
4 Stunden
inklusive Prüfung am Ende
Vor Ort oder online
Ablauf und Nachweis identisch
Kompetenznachweis
auf den Namen, als Beleg für Artikel 4
Bundesweit
für Unternehmen, Kommunen und Gemeinden
Der KI-Führerschein (Stufe 1) behandelt das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung (EU) 2024/1689 inklusive der zuständigen Aufsichtsbehörden und der Pflichten, die ab 2027 dazukommen.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex) · KI-Durchführungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 233)

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Wenn in Ihrem Arbeitsalltag KI-Tools genutzt werden, also ChatGPT, Copilot oder KI-Funktionen in Software, die Sie ohnehin einsetzen, dann gilt Artikel 4 für Sie.

Die KI-Verordnung gilt in der gesamten Europäischen Union: für Unternehmen und Behörden mit Sitz in der EU, die KI einsetzen, ebenso wie für Anbieter und Betreiber aus Drittländern, deren KI-Systeme oder deren Ergebnisse in der EU genutzt werden.

Quelle: Art. 2 Verordnung (EU) 2024/1689 (Anwendungsbereich)

Jede Größe. Vom Handwerksbetrieb über den Mittelständler bis zur Stadtverwaltung. Die Pflicht beginnt bei der ersten Person, die KI einsetzt.
Jede Branche. Artikel 4 unterscheidet nicht nach Tätigkeit, sondern danach, ob KI im Einsatz ist.
Auch dort, wo Sie es nicht vermuten. Übersetzung, Textvorschläge, Bewerbervorauswahl, Chatfunktionen. Vieles davon ist KI im Sinne der Verordnung.
Zum Compliance CheckUnsicher, ob es Sie betrifft? Der Check ordnet Ihr KI-System in drei bis vier Minuten ein.

Was Artikel 4 verlangt

Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, muss sicherstellen, dass alle Personen, die damit arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Seit dem 29. Juli 2026 setzt das deutsche Durchführungsgesetz diese Pflicht durch, mit benannten Aufsichtsbehörden.

Zentrale Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie ist Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle, überall dort, wo keine andere Fachbehörde zuständig ist. Quelle: KI-MIG, in Kraft seit 29. Juli 2026.

Ohne Übergangsfrist

Die Pflicht gilt seit Februar 2025. Eine Schonzeit gibt es nicht.

Ohne Formatvorgabe

Das Gesetz schreibt weder Dauer noch Form der Schulung vor. Wie geschult wird, entscheiden Sie.

Mit Nachweispflicht

Im Prüfungsfall zählt nicht, dass geschult wurde, sondern dass Sie es belegen können.

Ein bestimmtes Niveau verlangt die Verordnung nicht. Belegen müssen Sie trotzdem, dass Sie etwas getan haben. Der Kompetenznachweis ist dieser Beleg, auf den Namen, nach bestandener Prüfung.

Zu den Terminen

Was Ihr Team nach dem KI-Führerschein kann

Aus Unsicherheit im Umgang mit KI wird eine belegbare Kompetenz, die im Arbeitsalltag trägt. Vier Fähigkeiten, die jede geschulte Person mitnimmt.

Klar entscheiden

Beurteilen, welche Aufgaben KI übernehmen darf, wo eine Person gegenprüfen muss und wo KI nichts zu suchen hat.

Daten schützen

Erkennen, welche Informationen in ein KI-Tool dürfen und welche das Haus nie verlassen. Vor dem Einfügen, nicht danach.

Risiken erkennen

Falsche Ergebnisse, verzerrte Vorschläge und rechtliche Fallstricke bemerken, bevor daraus ein Schaden wird.

Sicher nutzen

KI im Tagesgeschäft souverän einsetzen, statt sie aus Unsicherheit zu meiden oder unkontrolliert zu nutzen.

Was Sie am Ende in der Hand haben

Am Ende des KI-Führerscheins Stufe 1 legt jede Person eine Prüfung ab. Wer besteht, erhält seinen persönlichen Nachweis, ausgestellt auf den Namen.

Kompetenznachweis zum KI-Führerschein Stufe 1

Das Dokument bestätigt das im KI-Führerschein Stufe 1 vermittelte und geprüfte Wissen. Es belegt, welche Maßnahme Sie nach Artikel 4 der KI-Verordnung ergriffen haben, und ist damit genau das, was im Prüfungsfall auf den Tisch kommt.

Den Nachweis bekommt bei uns, wer die Prüfung besteht. Nicht, wer anwesend war.

Quelle: Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 (der Artikel besteht aus einem Satz) in Verbindung mit Erwägungsgrund 20 – Anbieter und Betreiber müssen „nach besten Kräften" ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen. Eine bestimmte Form des Nachweises schreibt die Verordnung nicht vor; im Prüfungsfall muss die Maßnahme belegbar sein.

Zu den Terminen

Stufe 1 ist die Grundlage. Was danach kommt, entscheiden Sie.

Wir schulen Unternehmen, Kommunen und Gemeinden. Stufe 1 gilt für alle, die im Betrieb KI einsetzen. Stufe 2 richtet sich an alle, die KI selbst bauen oder in sensiblen Bereichen einsetzen. Wer darüber hinaus eine Daten-Governance aufbauen will, bekommt das von uns als Beratung, nicht als Kurs.

Stufe 1

KI-Führerschein

Grundschulung · für alle, die im Betrieb KI nutzen

Vier Stunden, in denen aus alltäglicher KI-Nutzung nachweisbare Kompetenz wird. Am Ende steht eine Prüfung, danach der Nachweis.

✓Was die KI-Verordnung verlangt und welche Systeme als KI gelten
✓Welche Daten in KI-Tools dürfen, auch personenbezogene
✓Fehlerhafte und verzerrte Ergebnisse erkennen und wissen, wo gegengeprüft werden muss
✓Verbotene Anwendungen erkennen
✓Sichere Nutzung im Tagesgeschäft

Am Ende: Prüfung und Kompetenznachweis auf den Namen, als Beleg für Ihre Maßnahmen nach Artikel 4.

ab 490 €
netto pro Person
Zu den Terminen
Stufe 2

Aufbauschulung

Für Verantwortliche · Pflicht ab Dezember 2027

Für alle, die KI selbst bauen oder in sensiblen Bereichen einsetzen. Risiken bewerten, mindern und dokumentieren.

✓Pflichten für Verantwortliche nach der KI-Verordnung
✓Risikoklassen: welche Einstufung für Ihr System gilt
✓Risikobewertung von KI-Systemen
✓Risiken mindern und nachvollziehbar dokumentieren
✓Praxisfälle aus Ihrem Umfeld

Am Ende: Prüfung mit Besprechung und ein Dossier mit Schulungsinhalten, Prüfungsfragen und Antworten für jede Person.

1.900 €
netto pro Person
Zu den Terminen
Ergänzend zur Schulung

KI-Governance

Beratung · keine Schulung

Wir bauen Ihre Daten-Governance auf, bis Ihr Team sie allein weiterführt. Kein Kurs, sondern Umsetzung im Unternehmen.

✓Analyse Ihrer KI-Systeme
✓Aufbau der Daten-Governance
✓Vorbereitung auf ISO/IEC 42001
✓Dokumentation und Übergabe
nach Aufwand
Angebot nach Erstgespräch
Governance-Gespräch anfragen

Preise netto pro Person zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Buchung offener Schulungstermine gelten die AGB für Schulungen. Beratung und Governance vereinbaren wir individuell im Angebot.

Nächste Schulungstermine

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Derzeit sind keine offenen Termine ausgeschrieben. Fragen Sie einen Firmentermin an.

KI-Führerschein Stufe 1

Häufige Fragen zum KI-Führerschein

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns
Habe ich meine Pflichten nach Artikel 4 mit Stufe 1 erfüllt?+

Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein bestimmtes Niveau. Der KI-Führerschein ist eine solche Maßnahme. Nach bestandener Prüfung belegt der Kompetenznachweis auf den Namen, was Sie getan haben.

Kommen neue Personen dazu oder setzen Sie neue KI-Systeme ein, gilt die Pflicht für diese ebenfalls. Wir schulen dann nach.

Betrifft die Pflicht auch kleine Betriebe und Gemeinden?+
Ja. Artikel 4 kennt keine Mindestgröße. Sobald KI im Arbeitsalltag genutzt wird, gilt die Pflicht, ob im Konzern, im Handwerksbetrieb oder in der Gemeindeverwaltung.
Wie lange dauert die Schulung?+
Vier Stunden, inklusive Prüfung am Ende. Ihr Team ist diese vier Stunden gebunden.
Online oder vor Ort?+
Beides. Wir schulen online oder bei Ihnen im Haus. Der Ablauf und der Nachweis sind in beiden Formaten identisch.
Kann ich stornieren oder umbuchen?+
Ja. Bis 14 Tage vor dem Termin stornieren Sie kostenfrei, bis 7 Tage vorher fällt die Hälfte der Gebühr an, danach die volle Gebühr. Eine Ersatzperson können Sie jederzeit benennen, eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 7 Tage vorher einmal kostenfrei. Die Einzelheiten stehen in den AGB für Schulungen.
Gibt es eine Prüfung, und was passiert, wenn jemand nicht besteht?+
Ja, die Prüfung ist Teil der Schulung. Den Nachweis erhält, wer besteht. Wer nicht besteht, kann die Prüfung wiederholen.
Brauchen wir eine Zertifizierung?+
Nein. Artikel 4 verlangt keine Zertifizierung, sondern nachgewiesene Kompetenz. Genau das bestätigt der Kompetenznachweis.
Droht bei Verstößen ein Bußgeld?+
Artikel 4 selbst sieht kein eigenes Bußgeld vor. Relevant wird die fehlende Kompetenz dort, wo aus falscher KI-Nutzung ein Schaden entsteht und die Frage aufkommt, ob geschult wurde.
Quelle: Art. 99 Verordnung (EU) 2024/1689 (Sanktionen) – Artikel 4 ist dort nicht als bußgeldbewehrter Verstoß aufgeführt.
Wird die Schulung gefördert?+
In der Regel nicht. Die Schulung ist keine geförderte Maßnahme nach AZAV.
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